FAQ gemeinsam-solidarisch

FAQ - Fragen und Antworten zur Arbeit des Bielefelder Stiftungsfonds gemeinsam-solidarisch

Beim Spenden ist oftmals nicht klar:
- Wie seriös ist die Organisation?
- Wie viel von der Spende kommt tatsächlich am Ziel an?
- Wie sinnvoll ist das Projekt?
- Welchen politischen, sozialen oder kulturellen Hintergrund hat das Projekt?
Das Stiftungsteam steht in Verbindung mit den geförderten Organisationen und setzt sich mit den Projekten auseinander.
Die Stiftung fördert insbesondere kleinere lokale Projekte, die vielleicht nicht sehr bekannt sind, aber einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, Stärkung von Menschen- und Bürgerrechten, Gleichberechtigung, Frieden oder ökologischer Nachhaltigkeit leisten. 

Deutschland und der globale Norden haben eine Mitverantwortung für die strukturellen Ursachen von weltweiter sozialer und ökonomischer Ungerechtigkeit.
Alle Menschen, egal wo sie leben, haben Anspruch auf die gleichen Grund- und Menschenrechte. Deshalb sind wir überzeugt, dass eine solidarische Gesellschaft hier nur in einer solidarischen Welt denkbar ist. Aus diesem Grund fördert gemeinsam-solidarisch ebenfalls national und international tätige Organisationen, die einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit in der Welt leisten. 

Die Stiftung ist erst Ende 2022 gegründet worden. Derzeit ist das Stiftungsteam dabei, die Angebote von gemeinsam-solidarisch bekannt zu machen und die Stiftung vor Ort zu etablieren. Zukünftig sollen mehr und mehr lokale Partner*innen und Projekte im Vordergrund stehen.

Das liegt daran, dass die Tätigkeiten innerhalb und für den Stiftungsfonds gemeinsam-solidarisch komplett ehrenamtlich übernommen werden.
Anfallende Kosten wie z.B. der Druck von Flyern werden aus dem Gründungsstiftungskapital entnommen. Denn im Gegensatz zu einer klassischen Stiftung, bei der das Stiftungskapital „bis in alle Ewigkeit“ erhalten bleiben muss und Förderungen nur aus den Erträgen des Kapitals möglich sind, ist die Stiftung gemeinsam-solidarisch eine Verbrauchsstiftung, d.h. auch das Stiftungskapital wird im Laufe der Zeit verbraucht.

Gerne kann zugestiftet oder vererbt werden. Zustiftungen sind ab 15.000 Euro möglich.
Allerdings ist zu bedenken, dass das Zustiftungskapital erhalten bleiben muss und nur die Erträge des Zustiftungskapitals für Projektförderungen verwendet werden können. Von daher sind Großspenden für Verbrauchsstiftungen sinnvoller als Zustiftungen.

Da die Stiftung zurzeit noch als nicht selbstständiger Stiftungsfonds unter der GLS Treuhand Dachstiftung fungiert, unterliegt die Stiftung den Förderrichtlinien der GLS Treuhand.
Gruppen, die nicht gemeinnützig anerkannt sind, können für ihr Projekt eine gemeinnützige Organisation „mit ins Boot“ nehmen, die dann den Antrag stellt.

Es gibt kein Zeitfenster. Das Stiftungsteam versucht sich zeitnah mit den Projekten auseinanderzusetzen.

Projektanträge bitte schriftlich und formlos stellen an:
gemeinsam-solidarisch@posteo.de